Ja. Ihr Engagement wird auch steuerlich belohnt: Mit dem verabschiedeten Jahressteuergesetz 2020 wurde die Nachweispflicht von Spenden neu geregelt. Künftig genügt für Spenden bis 300 € der vereinfachte Nachweis durch einen Kontoauszug – eine Spendenbescheinigung ist nicht mehr nötig. Sie erhalten von uns, wenn Sie möchten eine Bescheinigung, die Sie mit Ihrer Steuererklärung einreichen können.